Führerschein mit 17 (bF17)


Möglich für die Klasse B und die Klasse BE

Die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt ist möglich ab dem Alter von 16½ Jahren, wer es nicht aushält, darf die Ausbildung aber schon etwas früher beginnen. 

Die theoretische Prüfung darf dann 3 Monate, die praktische 4 Wochen vor Erreichen des 17. Geburtstags abgelegt werden. Manche machen aber auch schnell noch mit 17½

Ansonsten: Ausbildung und Prüfung ist genau wie mit 18.

Begleiter

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • müssen seit wenigstens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest weniger als 0,5 ‰) und nicht unter Drogeneinfluss stehen. Schlafen dürfen sie...
  • ein Verwandtschaftverhältnis zum Fahrer ist nicht erforderlich.
  • die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.

Prüfbescheinigung

  • ist bei jeder Fahrt mitzuführen, incl. Personalausweis von Fahrer und Begleiter.
  • wird nach bestandener Prüfung bzw. Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.
  • Begleitpersonen werden bei Antragstellung namentlich genannt und in die Prüfbescheinigung eingetragen.
  • gilt nur in Deutschland und nur bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach wird der Kartenführerschein ausgehändigt. Ab 18 darf ohne Begleitung gefahren werden.
  • die Klassen AM und L sind eingeschlossen. Mofa, 50er Roller und Trecker bis 40 km/h dürfen also ohne Begleiter gefahren werden.

Führerschein auf Probe

Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung und dauert in der Regel 2 Jahre.

Sanktionen

Fährt der Inhaber der Prüfbescheinigung ohne berechtigten Begleiter oder ist dieser alkoholisiert, wird die Fahrberechtigung sofort widerrufen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ein Wort an die Begleiter

  • Spielen Sie bitte nicht den Fahrlehrer oder (schlimmer noch) den Prüfer!
  • Der junge Fahrer oder die junge Fahrerin sind voll verantwortliche Fahrzeugführer und haben eine gute Ausbildung absolviert und eine qualitativ hochwertige Prüfung bestanden.
  • und denken leider, sie können jetzt Auto fahren... (Spaß!)
  • Ermutigen Sie zu eigenständigen Entscheidungen, auch wenn die manchmal etwas suboptimal sind.
  • Unterscheiden Sie zwischen Verhaltensweisen, die die Verkehrssicherheit betreffen und solchen, die vielleicht nur Geschmacksache sind.
  • Fahren Sie möglichst viel mit Ihrem Fahranfänger, denn: Übung macht den Meister!
  • Sinnvoll ist es auch, wenn Sie vielleicht am Anfang und nochmal gegen Ende der Ausbildung bei einer Fahrstunde mitfahren, das ist sicher sehr aufschlussreich.
  • Und melden Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr Fahrzeug zum begleiteten Fahren genutzt wird.
  • Die findet das sicher ganz toll, denn die Unfallzahlen der siebzehnjährigen Fahrer sind sehr gering im Vergleich zu den Achtzehnjährigen ohne Begleitung.
  • bF17 ist also das Beste, was Sie Ihrem Nachwuchs antun können.

Verfügbare Plätze September 2023

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