Die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt ist möglich ab dem Alter von 16½ Jahren, wer es nicht aushält, darf die Ausbildung aber schon etwas früher beginnen.
Die theoretische Prüfung darf dann 3 Monate, die praktische 4 Wochen vor Erreichen des 17. Geburtstags abgelegt werden. Manche machen aber auch schnell noch mit 17½.
Ansonsten: Ausbildung und Prüfung ist genau wie mit 18.
Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung und dauert in der Regel 2 Jahre.
Fährt der Inhaber der Prüfbescheinigung ohne berechtigten Begleiter oder ist dieser alkoholisiert, wird die Fahrberechtigung sofort widerrufen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.