Zweirad


Motorradfahren findet im öffentlichen Verkehrsraum statt und bietet immer wieder Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ein höchstes Maß an Verantwortung, Können und Disziplin wird heute von einem Biker verlangt, wenn er überleben will. Moderne Motorräder erreichen nämlich im Bereich Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit Werte, von denen noch vor wenigen Jahren Rennfahrer geträumt haben.

Eine gewissenhafte und gefühlvolle Ausbildung sollte sich also jeder wert sein.

 

Nur zwei nichtbestandene praktische Motorradprüfungen in den letzten 8 Jahren (!) und keine schwereren Unfälle in 25 Jahren Berufspraxis sollten für sich sprechen. Und niemand hat bisher seine begonnene Fahrausbildung abgebrochen.

 

Ein Wort zum Thema Schutzkleidung

Denke bitte rechtzeitig daran, dir vor der ersten Fahrstunde passende Kleidung zu besorgen, das heißt nicht nur Helm und festes Schuhwerk, sondern auch motorradgeeignete Jacke und Hose sowie Handschuhe. Von der Fahrschule bereitgestellte Helme und Kleidung, in die jeder hineinschwitzen darf, sind weder angenehm noch hygienisch. Von der Passform mal ganz abgesehen.

 

Beginne die Ausbildung nicht zu spät im Jahr

Motorrad fahren soll ja Spaß machen. Herbstlicher Dauerregen oder 5°C bei 100 km/h Gegenwind sind nicht zu unterschätzen, entspanntes und konzentriertes Fahren ist dann kaum noch möglich.

Beim TÜV gilt folgende Regel: Sollte in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März eine angemeldete Prüfung wegen zu schlechter Wetterlage (Straßenglätte) nicht durchgeführt werden können, hat der Prüfling die Prüfgebühr trotzdem zu bezahlen.

 

Der AM-Führerschein

Damit darfst du fahren:

Zweiräder bis 50 ccm, also Mopeds, Roller und auch Mofa. Die Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h.

Drei- und Vierräder (Quad, Trike) bis 50 ccm Benziner oder bis 4 kW Diesel. Elektromotoren auch bis max. 4 kW.

Leergewicht höchstens 350 kg, bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien gerechnet. Höchstgeschwindigkeit ist auch hier 45 km/h.

Im Grunde alles, was mit Versicherungskennzeichen fährt, nichts mit „Nummernschild“.

Das Mindestalter ist 16 Jahre. Der AM-Führerschein wird nicht auf Probe erteilt.

 

Der A1-Führerschein

Damit darfst du fahren:

Leichtkrafträder bis 125 ccm mit max. 11 kW (15 PS), aber nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm Leermasse.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h besteht seit 2013 nicht mehr. 

Dreiräder mit max. 15 kW Leistung und symetrisch angeordneten Rädern. 

Das Mindestalter ist 16 Jahre, die Klasse AM ist eingeschlossen.

Bei dieser Fahrerlaubnis beginnst du mit der Probezeit von 2 Jahren.

 

Der A2-Führerschein

Damit darfst du fahren:

Damit darfst du fahren:

Motorräder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 35 kW Leistung, das sind 48 PS.

Das Leistungsgewicht darf höchstens 0,2 kW pro kg Leermasse betragen.

Das Mindestalter ist 18,  die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.

 

Der A-Führerschein

Damit darfst du fahren:

Alle Motorräder, ohne Leistungsbeschränkung. 

Dreiräder mit einer Leistung von mehr als 15 kW (20 PS).  

Diese Fahrerlaubnis kann ab einem Alter von 24 Jahren erworben werden, ohne Vorbesitz einer anderen Klasse. Früher geht’s mit dem Stufenführerschein!

 

Stufenführerschein: A1 –> A2 –> A

Wer von einer dieser Klassen auf die nächste erweitern möchte, kann dies tun, wenn er mindestens 2 volle Jahre im Besitz der jeweiligen Klasse war (also A1 oder A2). 

Der Vorteil: Es ist keine Theorieausbildung mehr nötig, also kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung. 

Praktische Pflichtstunden werden auch nicht verlangt, also muss man nur soviel fahren, wie es tatsächlich nötig ist, um die Prüfung zu bestehen. Die Prüfung besteht aus Sicherheitskontrollen, den Grundfahraufgaben und Fahren, die Prüfungszeit beträgt 40 Minuten. 

Wer also aus Kostengründen unentschlossen ist, den A1-Führerschein zu machen, sollte überlegen, dass er später richtig spart, denn dann gibt's bei Erweiterung die Klasse A2 für vergleichsweise ganz kleines Geld.

Wer vor dem 1. April 1980 die alte Klasse 3 oder 4 erworben hat, ist berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren und fällt somit in die Regelung des Stufenführerscheins. Er darf also ohne Theorieprüfung auf die Klasse A2 erweitern.

 

Mofa

Ab 15 darf man Mofa fahren. Also 50 Kubikzentimeter und 25 km/h. Ein Sitzplatz und Helmpflicht.

Mit der Ausbildung kannst du  mit 14 1/2 Jahren beginnen, die schnellsten schaffen das aber auch in 3-4 Wochen. Du musst mindestens 6 mal den Theorie-Unterricht besuchen und bekommst eine 90-minütige praktische Unterweisung.

Nach bestandener theoretischer Prüfung beim TÜV (die kostet 22,02 €) bekommst du deine Prüfbescheinigung und kannst losdüsen. Dazu benötigst du ein biometrisches Passfoto und einen Personalausweis. Der Schülerausweis reicht nicht.

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